Pilgerherberge und Begegnungsstätte am Zittauer Jakobsweg
Wer immer in guter Absicht diese Schwelle betritt, er sei uns willkommen.

Auszug aus der Hausordnung für das Pilgerhäusl Hirschfelde

Wir dürfen sicherlich auf Ihr Verständnis rechnen, wenn wir auch einige Regeln für das Verhalten formu-liert haben, denn Ihr Aufenthalt wird einerseits ein zeitweiliges Zusammenleben mit anderen Menschen bedeuten, im Haus und in der Nachbarschaft, und andererseits sind wir natürlich auch um die Sicherheit des Pilgerhäusls bemüht. Stellen Sie sich bitte bei den nachstehenden Festlegungen immer ein „bitte“ vor…

1. Die Renovierung und Einrichtung des Gebäudes war mit erheblichen Kosten, großer Mühe und viel Herzblut verbunden. Für eine sorgsame Behandlung des Inventars sind wir dankbar.

2. Im unteren Flur steht ein Schuhregal. Wechseln Sie von Ihren Straßen- und Wanderschuhen in die bereitstehenden Hausschuhe oder gehen Sie in Socken umher.

3. Pilger legen bei ihrer Ankunft ihren Pilgerausweis (Credential) vor. Falls Sie noch keinen besitzen, kann er für 1,50 € erworben werden.

4. Übernachtungsgäste werden ab 14.00 Uhr aufgenommen.

5. Der Aufenthalt ist, wenn die Veranstaltung nicht länger dauert, auf eine Nacht begrenzt.

6. Grundsätzlich wird bei Pilgern und anderen durchreisenden Gästen davon ausgegangen, dass sie sich selbst mit Speisen und Getränken versorgen. Eine „Notration“ ist in der Küche vorhanden und kann verbraucht werden. Diese muss jedoch dann erneuert werden. Deshalb das Bezahlen nicht vergessen!

7. Es wird um einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser, Heizung und Strom gebeten.

8. Zum Trocknen der Kleidung werden ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellen benutzt.

9. Da die Räume sehr hellhörig sind, nicht innerhalb des Hauses telefonieren.

10. Im gesamten Haus und auf dem Gelände besteht striktes Rauchverbot.

11. Kerzen dürfen nur bei gemeinschaftlichen Feiern in der Blockstube entzündet werden. Am Schluss einer Veranstaltung ist gewissenhaft zu überprüfen, ob sie gelöscht sind.

12. Den Schlüssel zur Kirche händigen Ihnen die Herbergseltern gern aus.

13. Nachtruhe herrscht im Haus ab 22.00 Uhr.

14. Die Haustür ist von 22.00 bis 6.00 Uhr geschlossen zu halten.

15. Die Herberge muss vor 10.00 Uhr verlassen werden, bei Besinnungswochenenden nach Schluss der Veranstaltung. Sollte von den Betreuern noch niemand anwesend sein, ist die Haustür zu verschließen und der Schlüssel in den Briefkasten zu werfen.

16. Benutzte Räume, Einrichtungen und Gegenstände sind in Ordnung zu halten und sauber zurückzulassen.

17. Vor dem Aufbruch alle Fenster schließen und, wenn Heizen erforderlich war, die Heizung auf „Frostschutz“ stellen.

18. Es sind keine Essensreste zu hinterlassen.

19. Abfälle sind in die entsprechenden Behälter vor dem Haus zu entsorgen.

Wir hoffen, dass Sie sich bei Ihrem Aufenthalt in der Herberge von diesen Regeln nicht eingeschränkt fühlen. Bedenken Sie bitte, wenn Ihnen das Eine oder Andere schwer fallen sollte: Andere Festlegungen kommen Ihnen dafür gewiss zugute und ermöglichen Ihnen gute, erholsame Stunden in unserem Pilgerhäusl. Gott befohlen!
 
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